Das neue Schweizer revDSG im Fokus: Dringender Handlungsbedarf für Ihre IT
Readiness AG Expertenredaktion
Veröffentlicht am 14. Januar 2026

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) gelten verschärfte Vorschriften für das Verarbeiten personenbezogener Daten. Betroffen ist fast jedes Schweizer Unternehmen, unabhängig von seiner Größe.
Das Ziel der Gesetzesänderung war die Anpassung des schweizerischen Datenschutzniveaus an das der Europäischen Union (DSGVO), um den reibungslosen grenzüberschreitenden Datenaustausch weiterhin zu sichern. Doch was genau bedeutet dies auf technologischer Ebene?
Die drei kritischsten technischen Baustellen:
- Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design): Systeme müssen bereits in der Entwicklungsphase so konfiguriert sein, dass standardmäßig nur die für den Verwendungszweck absolut notwendigen Daten erhoben werden.
- Auskunftsrecht garantieren: Nutzer können jederzeit die vollständige Offenlegung ihrer gespeicherten Daten verlangen. Ihr System muss in der Lage sein, diese Daten strukturiert und zeitnah zu exportieren.
- Dokumentation & Löschfristen: Personenbezogene Daten dürfen nicht unbegrenzt lagern. Automatisierte Löschkonzepte und -routinen müssen implementiert sein.
"Datenschutz ist kein statisches PDF-Dokument auf Ihrer Website, sondern ein aktiver, konfigurierter Prozess innerhalb Ihrer Datenbanken und Schnittstellen."
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